Weniger Einfuhrzölle mit ordnungsgemäßem Ursprungsnachweis

Mit den korrekten Papieren vermeiden Sie unnötige Kosten

Klarheit über den Ursprung

Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht vor, dass Sie keine oder weniger Einfuhrzölle zahlen, wenn sich der Ursprung Ihrer Güter in den Vertragsländern befindet. Je nach dem Wert Ihrer Fracht können Sie dadurch viel Geld sparen. Mit einer Ursprungserklärung, einem EUR.1-Zertifikat oder einer Bewilligung für ermächtigte Ausführer profitieren Sie oder Ihr Kunde von diesen Vereinbarungen im Abkommen.

Was dürfen wir für Sie tun?

Sehen Sie auf der anderen Seite der Grenze Chancen für die Zukunft? Oder brauchen Sie sofort einen Zollagenten? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail, dann vereinbaren wir einen Termin, sodass Sie uns unverbindlich kennenlernen können.

Ursprungserklärung

Für Güter im Wert bis zu 6000 €

Eine Ursprungserklärung ist nicht erforderlich, wenn Sie Güter ausführen möchten. Sie können bzw. Ihr Kunde kann jedoch Geld sparen, wenn Sie über eine Rechnung mit Ursprungserklärung verfügen. Für Güter mit einem Rechnungswert bis zu 6000 Euro zahlen Sie nämliche keine oder kaum Einfuhrzölle, wenn Sie eine Rechnung mit Ursprungserklärung vorweisen können. Diese Rechnung muss dem Beförderer ausgedruckt und mit dem Namen und der Originalunterschrift versehen mitgegeben werden.

Beispiel einer Ursprungserklärung
EUR.1-Zertifikat

Für Güter im Wert von mehr als 6000 €

Übersteigt der Wert Ihrer Fracht 6000 Euro, ist eine Ursprungserklärung nicht mehr ausreichend. Sie benötigen dann ein EUR.1-Zertifikat, um in den Genuss derselben Vorteile zu kommen. Wir können bei der IHK ein EUR.1-Zertifikat für Sie beantragen. Wir brauchen dann allerdings Belege, mit denen wir den Ursprung nachweisen können. Sie können sich diesbezüglich mit Ihrer Industrie- und Handelskammer in Verbindung setzen.

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Bewilligung für ermächtigten Ausführer

Erleichterung für regelmäßige Ausführer

Führen Sie in regelmäßigen Abständen Güter in die Schweiz aus? Beantragen Sie dann eine Bewilligung für ermächtigte Ausführer beim deutschen Zoll. Diese Bewilligung ersetzt die hier oben genannten Zertifikate und ermöglicht es Ihnen, lediglich mit einer Kopie aller Unterlagen zu arbeiten. Die Beantragung dieser Bewilligung dauert mindestens sechs Wochen, stellen Sie den Antrag also rechtzeitig.

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