Einfuhrzölle: die günstigste Lösung

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Einfuhr ohne unnötige Kosten

Wenn Sie Güter einführen, müssen Sie Umsatzsteuer zahlen. Diese können Sie später meist wieder zurückfordern, aber es gibt eine noch bessere Alternative. Indem Sie eine Genehmigung für die Verlagerung der Umsatzsteuer beantragen, vermeiden Sie es, dass Sie im Voraus hohe Umsatzsteuerbeträge zahlen müssen. Dadurch wird die Einfuhr von Gütern wesentlich einfacher.

  • Artikel 23
  • Vollmacht für direkte Vertretung
  • Übersicht der Zolldokumente
Artikel 23

Keine Umsatzsteuer durch Verlagerung

Wenn Sie regelmäßig Güter einführen, ist es vor allem bei einem hohen Wert der Güter ratsam, eine Genehmigung laut Artikel 23 des Umsatzsteuergesetzes beim Finanzamt zu beantragen. Mit dieser Genehmigung nutzen Sie die Verlagerungsregelung der Umsatzsteuer bei der Einfuhranmeldung. Sie müssen dann die Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr sofort zum Zeitpunkt der Einfuhr entrichten, diese wird verlagert auf die Umsatzsteuererklärung. Sie erhalten auch keine Rechnung für die zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Einfuhr.

Artikel 23-Genehmigung beantragen

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